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14.01.2010, 11:28 |
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Liebe Rosenfreundinnen, liebe Rosenfreunde,
In der letzten Zeit haben sich viele gefragt, ob der Rosenkongress und die Mitgliederversammlung stattfinden können. Nun steht es fest: Der Rosenkongress wird abgesagt, die Mitgliederversammlung wird auf einen noch zu bestimmenden Termin verschoben. Der Kongress ist immer der Höhepunkt unseres Rosenjahres, aber Ihre Gesundheit ist uns wichtiger als ein paar schöne gemeinsame Tage, die uns möglicherweise in Gefahr bringen könnten. Wir bitten um Euer Verständnis.
Dorothea Jungen, Vizepräsidentin
Hier ist die Bekanntmachung und der Wortlaut des Beschlusses:
Liebe Rosenfreundinnen, liebe Rosenfreunde,
die Coronavirus Pandemie stellt derzeit auch bei unserer Rosengesellschaft alle Planungen in Frage. Wir haben daher mehrfach im Rahmen von Telefonkonferenzen innerhalb des Vorstands mit der Geschäftsstelle und unter schriftlicher Beteiligung unserer Beiräte diskutiert, wie wir ohne Gefährdung der Gesundheit unserer Mitglieder und auf einer rechtlich gesicherten Basis mit unserem geplanten Rosenkongress und der Mitgliederversammlung verfahren müssen. Dabei sind wir einstimmig zu dem in der nachlautenden Fassung veröffentlichten Beschluss gekommen. Ich muss nicht betonen, dass uns diese Entscheidungen sehr schwer gefallen sind, aber sie sind in dieser außergewöhnlichen Situation unumgänglich. Wir bitten Sie alle daher um Ihr Verständnis. Für den Geschäftsführenden Vorstand Hans-Peter Mühlbach
Beschluss: In der Telefonkonferenz vom 21.04.2020 erörterten die teilnehmenden Geschäftsführenden Vorstände der Gesellschaft Deutscher Rosenfreunde e.V. zusammen mit der Geschäftsführerin Elke Gottschall die derzeitige Situation der Corona Pandemie im Hinblick auf die Durchführung des Deutschen Rosenkongresses 2020 in Überlingen sowie der diesjährigen Mitgliederversammlung.
Aufgrund der vorliegenden fünften Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über Infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 17. April 2020), die am 15. Juni 2020 außer Kraft tritt, fasste der Geschäftsführende Vorstand einstimmig den Beschluss, den Rosenkongress 2020 in Überlingen abzusagen und als das einberufende Organ die Mitgliederversammlung abzusetzen und auf einen noch festzulegenden Termin zu verschieben. Der Beschluss erfolgte nach vorheriger Beratung mit den Beiräten der Gesellschaft Deutscher Rosenfreunde e.V. und aufgrund deren eindeutigen Votums.
Begründung: Der Geschäftsführende Vorstand bezog sich in seinem Beschluss auf § 3 der Verordnung „Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen“, hier insbesondere auf die Absätze (1) und (2), die da lauten: (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum 3. Mai 2020 nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Es wird empfohlen, dass dort, wo mit einer Einhaltung des Mindestabstands nicht gerechnet werden kann, wie beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr oder beim Einkauf, nicht-medizinische Alltagsmasken getragen werden, die Mund und Nase bedecken. (2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages und der Gebietskörperschaften bis zum 3. Mai 2020 verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn deren teilnehmende Personen 1. in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder 2. in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. Die Untersagung nach Satz 1 gilt namentlich für Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich. Sowie auf § 4 „Schließung von Einrichtungen“: (1) „Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 3. Mai 2020 für den Publikumsverkehr untersagt“ (in Auszügen): Punkt 10: Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen Punkt 15: Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilplätze; eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen, zu privaten Zwecken erfolgen. Punkt 16: Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr. Die fünfte Landesverordnung ist zu finden unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes- baden-wuerttemberg/
In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die allgemeine Reisewarnung des Bundes: „Die Bundesregierung rät von allen Reisen ab, auch innerhalb Deutschlands. Es gelten bundesweit Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen - vorerst bis zum 3. Mai 2020. Übernachtungen soll es nur in notwendigen Fällen und "ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken" geben. Auch vom Besuch der Freunde und Verwandten wird ausdrücklich abgeraten.“ Sowie: „Derzeit sind in Deutschland keine Fernbusreisen erlaubt.“ Beides zu finden unter www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regelungen-1735032
Weitere wichtige Hinweise: Die Mitgliederversammlung wird auf einen noch festzulegenden Termin verschoben, da aufgrund einer landesrechtlichen Verordnung und der aktuellen Risikolage die Mitgliederversammlung zum vorgesehenen Termin nicht durchgeführt werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass gemäß § 5 der derzeit gültigen Satzung der jeweils gewählte Vorstand so lange im Amt bleibt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß bestellt ist. Die bereits vorliegenden schriftlichen Bewerbungen für das Präsidentenamt und die Beiratspositionen sowie Anträge an die Mitgliederversammlung werden im Rahmen der erneuten Einladung zu einem noch festzulegenden Termin zusammen mit der Tagesordnung der Mitgliederversammlung veröffentlicht.
Dorothea Jungen, Vizepräsidentin
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